Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat unterstützt mit dem „Impulsprogramm Volksmusik“ jährlich bis zu 140 Projekte, die Volksmusik erlebbar machen und neue musikalische Impulse setzen. Ziel ist es, Volksmusik als verbindendes Element zu stärken – offen für traditionelle und moderne Ausdrucksformen.
Was wird gefördert?
- Regelmäßig stattfindende Volksmusikkurse (jährlich oder halbjährlich) mit externen Referenten
- Fokus auf praktisches Musizieren, Ensemblearbeit und Verbindung mit anderen Musikrichtungen
Förderhöhe: bis zu 3.000 € für jährliche Vorhaben, bis zu 1.500 € für halbjährliche Vorhaben
Wer kann einen Antrag stellen?
Soziale Organisationen und Bildungseinrichtungen mit Sitz in Bayern, z. B.: Kindergärten, Schulen, Volkshochschulen, Seniorenheime, soziale Vereine, integrative Einrichtungen
Wichtige Voraussetzungen:
- Referenten müssen vor Antragstellung im offiziellen Referentenpool registriert sein
- Förderung bezieht sich ausschließlich auf Referentenhonorare
Antragstellung:
Nur digital über die Antragsplattform (z. B. per BayernID). Eine Anleitung zur Einrichtung einer BayernID mit E-Mail-Adresse und Passwort ist hier zu finden.
Stichtage: 30.09.2025 für Projekte ab Februar 2026, 31.03.2026 für Projekte ab September 2026
Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat