Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat unterstützt mit dem „Impulsprogramm Volksmusik“ Projekte, die Volksmusik erlebbar machen und neue musikalische Impulse setzen. Ziel ist es, Volksmusik als verbindendes Element zu stärken – offen für traditionelle und moderne Ausdrucksformen. Der Begriff Volksmusik ist dabei offen zu sehen und umfasst so neben traditionellen Formen auch Verbindungen zu anderen Musikstilen.
Was wird gefördert?
- Regelmäßig stattfindende Volksmusikkurse (jährlich oder halbjährlich) mit externen Referenten insbesondere an bayerischen Sozial- und Bildungseinrichtungen
- Fokus auf praktisches Musizieren, Ensemblearbeit und Verbindung mit anderen Musikrichtungen
Förderhöhe: bis zu 3.000 € für jährliche Vorhaben, bis zu 1.500 € für halbjährliche Vorhaben
Wer kann einen Antrag stellen?
Soziale Organisationen und Bildungseinrichtungen mit Sitz in Bayern, z. B.: Kindergärten, Schulen, Volkshochschulen, Seniorenheime, soziale Vereine, integrative Einrichtungen
Wichtige Voraussetzungen:
- Referenten müssen vor Antragstellung im offiziellen Referentenpool registriert sein
- Förderung bezieht sich ausschließlich auf Referentenhonorare
Das „Impulsprogramm Volksmusik“ geht nun in den Endspurt zur dritten Runde. Noch bis zum Sammeltermin 30. September 2026 können Förderanträge für halbjährliche Vorhaben ab Februar 2027 gestellt werden.
Alle Informationen dazu auf der Seite https://www.heimat.bayern/impulsprogramm-volksmusik.
Für etwaige Rückfragen wenden Sie sich bitte an volksmusik(at)stmfh.bayern.de.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat