München, 7.10.2026 — Fast unbemerkt mitten in der Nacht berät der Bundestag am 8. Oktober in 1. Lesung das Erste Kinder- und Jugendhilfe-Strukturreformgesetz (1. KJHSRG). Zwischen den vielen Reformvorhaben auf Bundesebene droht diese Reform unterzugehen, obwohl der Umbau der Kinder- und Jugendhilfe tief in das Leben von Kindern, Jugendlichen und Familien eingreift. Der Paritätische in Bayern warnt: Wird am falschen Ende gespart, fallen ausgerechnet die Kinder mit dem größten Bedarf durchs Raster.
Was sich ändert
Bisher haben stark belastete Kinder, Jugendliche und Familien einen individuellen Rechtsanspruch auf passgenaue Hilfe, zum Beispiel auf eine Familienhilfe zu Hause oder einen Platz in einer Wohngruppe. Künftig soll die individuelle Hilfe nachrangig werden. Sie greift erst, wenn ein allgemeines sog. Infrastruktur- oder Regelangebot den Bedarf nicht decken kann. Diese Angebote, soweit sie aktuell bereits existieren, sind oft dadurch charakterisiert, dass sie Kinder in Gruppen oder mit einem geringeren Betreuungsaufwand begleiten. Konkret heißt das z.B.:
- Statt einer ambulanten Familienhilfe soll vorrangig ein Kita-Platz oder die Erziehungsberatung treten.
- Statt einer stationären Unterbringung junger Menschen (ab 16 Jahren) mit intensiver sozialpädagogischer Betreuung soll vorrangig ein begleitetes Jugendwohnen angeboten werden, das sich bisher in erster Linie an Azubis richtet.
- Statt einer individuellen Schulbegleitung soll vorrangig ein Unterstützungsteam an der Schule oder Kita helfen ('Bildungsassistenz').
Diese Angebote sollen nur dann vorrangig gelten, wenn sie den Bedarf des Kindes gleich gut oder besser decken. Mehrere Fachkräfte sollen dies prüfen, der Rechtsanspruch bleibt formal bestehen. Das Problem: Viele dieser Angebote arbeiten jetzt schon am Limit, es gibt sie nicht flächendeckend, sie sind oft nicht mit ausreichenden Ressourcen, z.B. der nötigen Anzahl Fachkräfte, ausgestattet oder sie richten sich an eine ganz andere Zielgruppe, für die dann möglicherweise kein Platz mehr ist.
Richtige Reihenfolge statt Sparen auf dem Rücken der Familien
Der Paritätische in Bayern begrüßt den Ausbau von Infrastruktur- und Regelangeboten, etwa an Kitas und Schulen oder der Erziehungsberatung, ausdrücklich. Er warnt aber vor der falschen Reihenfolge: Erst müssen diese Angebote tatsächlich aufgebaut, gestärkt – und finanziert – sein, bevor individuelle Hilfen zurückgedrängt werden. Der Bund lehnt die Beteiligung an den Transformationskosten jedoch ab.
„Der Gesetzentwurf verbucht Einsparungen, bevor die Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Werden individuelle Hilfen zurückgedrängt, bevor es tragfähige Alternativen gibt, entsteht keine Effizienz, sondern eine Lücke, in die konkrete Kinder fallen. Die Folge wäre eine Überlastung der bestehenden Angebote. Und Familien würden nicht die Unterstützung erhalten, die sie brauchen“, kritisiert Susann Engert, Referentin Kinder, Jugend und Familie beim Paritätischen in Bayern.
Infrastruktur ersetzt keine individuellen Hilfen
Infrastruktur- und Regelangebote leisten einen wichtigen präventiven Beitrag, stoßen bei schweren, komplexen Problemen aber an Grenzen, etwa bei Kindeswohlgefährdung, psychischen Belastungen oder in hochbelasteten Familiensituationen.
„Unter dem Spardruck dieses Gesetzes befürchten wir, dass Kinder in Infrastrukturangebote gedrängt werden, obwohl sie individuelle Hilfen bräuchten, unabhängig vom tatsächlichen Bedarf. Das verschiebt Probleme, verschärft sie und führt am Ende zu einem deutlich größeren Hilfebedarf“, warnt Dr. Anna Laux, geschäftsführende Vorständin des KINDERSCHUTZ MÜNCHEN, einer großen in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Mitgliedsorganisation des Paritätischen in Bayern.
Schon heute werden passende Hilfen aus Kostengründen oft erst spät bewilligt, wenn sich Probleme bereits verfestigt haben. Der Bedarf an komplexen Hilfen ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen.
Rechtsanspruch nur auf dem Papier
Dass der individuelle Rechtsanspruch auf Hilfe formal bestehen bleibt und mehrere Fachkräfte die Eignung der Angebote prüfen, klingt beruhigend, droht in der Praxis aber nicht standzuhalten:
- Unklar bleibt, wer die Eignung prüft und wer das letzte Wort hat. Ohne klare fachliche Kriterien wird die Prüfung zur Formsache.
- Hoch belastete Familien können ihren Bedarf oft gar nicht formulieren oder ihren Anspruch erkämpfen, erst recht nicht über Widerspruch oder Klage.
- Unter Spardruck droht, dass das Kostenargument gegenüber dem tatsächlichen Bedarf des Kindes und der Familie Vorrang bekommt.
"Ein Rechtsanspruch, der faktisch nur von durchsetzungsstarken Familien eingelöst werden kann, verfehlt genau die Kinder, die am dringendsten auf Hilfe angewiesen sind", warnt Dr. Anna Laux.
Preisgabe der inklusiven Lösung
Mit großer Sorge sieht der Paritätische, dass die inklusive Kinder- und Jugendhilfe, also eine Hilfe aus einer Hand für alle Kinder mit und ohne Behinderungen, faktisch aufgegeben wird. Statt zum Regelfall zu werden, droht sie zum Experiment einzelner Kommunen zu werden. Das widerspricht dem fachlichen Konsens und den Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechts- und der UN-Behindertenrechtskonvention.
„Mit diesem Gesetzentwurf verabschiedet sich der Bund vom Versprechen einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Jahre des Beteiligungsprozesses, in denen Fachpraxis, Betroffene und Verbände gemeinsam an einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe gearbeitet haben, werden entwertet. Was bleibt, ist eine Reform, die auf Kostendämpfung zielt, nicht auf Teilhabe“, kritisiert Bettina Wagner, Referentin Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beim Paritätischen in Bayern.
Appell an die bayerische Politik
Der Paritätische Landesverband Bayern appelliert an die bayerische Politik, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Mittel für den Ausbau der Infrastruktur tatsächlich bereitgestellt werden. Nur mit gesicherter Finanzierung kann die Infrastruktur in den Kommunen so gestärkt werden, dass sie Familien entlastet und frühzeitig unterstützt. Individuelle Rechtsansprüche auf Hilfen zur Erziehung müssen erhalten bleiben, und die Ombudschaft muss gestärkt werden, damit Familien ihre Rechte niedrigschwellig geltend machen können.
Weiterführende Informationen
Ansprechpartnerin für die Presse:
Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse(at)paritaet-bayern.de
Beate Zornig | 089 231716-9923 | b.zornig(at)kinderschutz.de
Über den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern:
Der Paritätische in Bayern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische ist zudem selbst Träger sozialer Einrichtungen – so verfügt er über eigene Kindertagesstätten. Er ist parteipolitisch unabhängig und an keine Weltanschauung gebunden.
Über den KINDERSCHUTZ MÜNCHEN:
Der KINDERSCHUTZ MÜNCHEN ist ein überkonfessioneller und parteipolitisch ungebundener Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Träger von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sowie Vormundschafts- und Betreuungsverein mit Sitz in München. Der 1901 gegründete gemeinnützige Verein trägt mit vielfältigen Angeboten dazu bei, dass Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Familien ihr Leben selbstbestimmt in die Hand nehmen. Die über 75 Angebote in und um München umfassen ambulante Erziehungshilfe, Beratung bei sexuellem Missbrauch, Migrationsangebote, soziale Arbeit an Schulen, Stadtteilangebote, stationäre und teilstationäre Erziehungsangebote, betreute Wohnformen, Kindertageseinrichtungen sowie Vormundschaften und rechtliche Betreuungen.
Weitere Informationen: www.kinderschutz.de