Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Bayern - Antragstellung ab sofort möglich

02.09.2026

Das digitale Antragsverfahren für eine Finanzierung von Frauenhäusern, Fachberatungs- und Interventionsstellen ist ab sofort auf der unter diesem Beitrag verlinkten Webseite freigeschaltet.

Bitte beachten Sie, dass fürjede Frauenschutzeinrichtung, Fachberatungsstelle sowie Interventionsstelle ein separater Antrag zu stellen ist. Der Antrag ist spätestens bis zum 31. Oktober 2026 einzureichen.

Sie können die Bearbeitung des Antrags auf jeder Seite mit der Schaltfläche „Unterbrechen“ pausieren. Ihre Eingaben werden lokal auf Ihrem Computer gespeichert und können im Portal anschließend hochgeladen werden.

Weitere Hinweise und Tipps zur Antragstellung hat das ZBS auf der untenstehenden Webseite zusammengesellt.

Die Verordnung als Basis der Antragstellung (AVSG) wird erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie den Antrag bereits jetzt oder erst nach Veröffentlichung der AVSG einreichen möchten.

Bei Rückfragen ist das Referat Frauen/Geschlechterpolitik/LGBTIQ für Mitglieder des Paritätischen in Bayern ansprechbar unter:

Maria.mayer(at)paritaet-bayern.de

Tel.: 089 | 30611-191

Quelle: ZBFS

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ, Fachbereich Kinder / Jugend / Familie, Familie, Frauen und Mädchen

Verantwortlich:
Maria Mayer, Referentin Frauen | Geschlechterpolitik | LGBTIQ