Bitte beachten Sie, dass fürjede Frauenschutzeinrichtung, Fachberatungsstelle sowie Interventionsstelle ein separater Antrag zu stellen ist. Der Antrag ist spätestens bis zum 31. Oktober 2026 einzureichen.
Sie können die Bearbeitung des Antrags auf jeder Seite mit der Schaltfläche „Unterbrechen“ pausieren. Ihre Eingaben werden lokal auf Ihrem Computer gespeichert und können im Portal anschließend hochgeladen werden.
Weitere Hinweise und Tipps zur Antragstellung hat das ZBS auf der untenstehenden Webseite zusammengesellt.
Die Verordnung als Basis der Antragstellung (AVSG) wird erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie den Antrag bereits jetzt oder erst nach Veröffentlichung der AVSG einreichen möchten.
Bei Rückfragen ist das Referat Frauen/Geschlechterpolitik/LGBTIQ für Mitglieder des Paritätischen in Bayern ansprechbar unter:
Maria.mayer(at)paritaet-bayern.de
Tel.: 089 | 30611-191
Quelle: ZBFS