Unabhängige Unterstützung für Familien in Bayern gefährdet: Sozialpolitischer Ausschuss berät Gesetzentwurf zur Ombudschaft in der Jugendhilfe

30.09.2025

München, 30. Oktober 2025 — Anlässlich der heutigen Beratung des Gesetzentwurfs der Bayerischen Staatsregierung zur Umsetzung eines landesweiten Ombudschaftswesens nach § 9a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Sozialpolitischen Ausschuss fordert der Paritätische in Bayern deutliche Nachbesserungen.
„Eine bedarfsgerechte, unabhängige Ombudschaft muss leicht erreichbar, vertrauenswürdig und gut vernetzt sein – all dies ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht gegeben“, warnt Margit Berndl, Vorständin Verbands- und Sozialpolitik des Paritätischen in Bayern.“
Der Verband kritisiert vor allem zwei Punkte: Die Anbindung an das Landesjugendamt – selbst Teil der öffentlichen Jugendhilfe – gefährde zum einen die notwendige strukturelle Unabhängigkeit und widerspreche außerdem dem Prinzip einer externen, vertrauenswürdigen Anlaufstelle für junge Menschen und ihre Familien. Das Landesjugendamt stelle für junge Menschen und ihre Familien dagegen eine hochschwellige Institution dar. „Wir begrüßen zwar das Vorhaben der Staatsregierung, die Ombudschaft in Bayern zu verstetigen“, so Berndl. „Der aktuelle Entwurf erfordert aber noch dringenden Klärungs- und Änderungsbedarf – insbesondere bei Struktur, Ausgestaltung und gesetzlicher Zielsetzung.“
Die Ombudschaft richtet sich an junge Menschen und ihre Familien, die Probleme oder Konflikte mit der öffentlichen oder freien Jugendhilfe haben. „Gerade diese besonders verletzliche Zielgruppe braucht unabhängige, niedrigschwellige und wohnortnahe Anlaufstellen, um ihre Rechte wirksam wahrnehmen zu können“, fordert Berndl.
Zudem bedauert der Paritätische in Bayern, dass die bestehenden Modellstandorte nicht weitergeführt werden. „Damit geht wertvolle Expertise verloren, die über Jahre vor Ort aufgebaut wurde – ein Rückschritt für die Qualität und Wirksamkeit der Ombudschaftsarbeit in Bayern“, kritisiert Berndl.
Auch die geplante Ausstattung stößt auf Kritik: Ohne zusätzliche finanzielle Mittel könne keine flächendeckende, bürgernahe und inklusive Ombudschaft gewährleistet werden. Im Vergleich zu anderen Bundesländern bleibe Bayern damit deutlich zurück.


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