Kommunalwahl 2026

Am 8. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Dabei geht es um mehr als Haushaltszahlen: Es wird über die Zukunft sozialer Infrastruktur vor Ort entschieden. Wird sie gesichert und weiterentwickelt oder dem Spardruck und wirtschaftlichen Interessen untergeordnet? Der Paritätische Bayern hat klare Forderungen an die künftigen Entscheidungsträger*innen formuliert. Denn soziale Wertarbeit ist #SozialLokalUnverzichtbar.

Soziale Wertarbeit für unsere Kommunen

Von der Kindertageseinrichtung bis zur Senior*innenbetreuung, von der Schulsozialarbeit bis zur Schuldnerberatung, vom inklusiven Wohnen bis zur Unterbringung geflüchteter Menschen: Soziale Einrichtungen und Dienste vor Ort geben Halt, schaffen Sicherheit und ermöglichen Teilhabe. Sie wirken präventiv und helfen, höhere Folgekosten zu vermeiden.

Eine funktionierende und für alle zugängliche soziale Infrastruktur in der Kommune ist unverzichtbar. Sie ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit. Sie entscheidet maßgeblich über Lebensqualität und Chancengerechtigkeit in unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen. Eine verlässliche Versorgung der Menschen vor Ort ist die Konstante und das Fundament für wirtschaftliche Stabilität und gesellschaftlichen Zusammenhalt – gerade in Zeiten multipler Krisen.

Soziale Infrastruktur in gemeinnütziger Trägerschaft ist auch ein Bollwerk zur Verteidigung der Demokratie. In einem politischen Diskurs, der sich zunehmend nach rechts verschiebt, stehen wir ein für unsere Werte, für Toleranz, Offenheit und Vielfalt.

Es geht um viel: Bei der Kommunalwahl 2026 wird auch darüber entschieden, ob die soziale Versorgung der Bürger*innen gesichert und weiterentwickelt oder dem Spardruck geopfert wird. Nicht nur die Kommunen stehen in der Verantwortung. Der Bund muss gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass die Steuergeldeinnahmen entsprechend den Aufgaben der Gebietskörperschaften verteilt werden.

Der Paritätische in Bayern setzt sich für demokratische Mehrheiten ein, die Soziales, Teilhabe und Klimaschutz als Zukunftsinvestition begreifen. Mit diesem Positionspapier formulieren wir unsere Grundüberzeugungen und unsere Erwartungen an die künftigen kommunalen Entscheidungsträger*innen.

Soziale Wertarbeit ist #SozialLokalUnverzichtbar!

Unsere Forderungen

Kommunen gestalten den Sozialraum vor Ort und tragen so Verantwortung, Inklusion in allen Lebensbereichen umzusetzen. Inklusion ist ein Querschnittsauftrag kommunaler Politik und beginnt in Kitas, Schulen und der Jugendarbeit. Gemeinsames Lernen, bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum sowie inklusive Beschäftigung sind zentrale Voraussetzungen für Teilhabe und Selbstbestimmung. Inklusion gelingt nur mit Beteiligung.

Unsere Erwartungen:

  • Schaffung guter Rahmenbedingungen in Kitas, Schulen und der offenen Jugendarbeit, damit Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen können. Inklusive Bildung stärkt Teilhabe, Chancengleichheit und fördert die Fachkräfte von morgen.
  • barrierefreie Gebäude, multiprofessionelle Teams sowie eine enge Kooperation von Schule, Jugendhilfe und Eingliederungshilfe
  • Barrierefreiheit als verbindliche Leitlinie der kommunalen Wohnungs- und Baupolitik verankern, inklusives Wohnen gezielt fördern und gemeinsam mit freien Trägern neue Wohnformen ermöglichen
  • Schaffung inklusiver Arbeitsplätze in Verwaltung und kommunalen Betrieben durch barrierefreie Vergabeverfahren und durch Kooperationen mit Sozialunternehmen
  • Freizeit, Sport, Kultur und Ehrenamt sind zentrale Orte sozialer Teilhabe. Kommunen müssen inklusive Angebote fördern, barrierefreie Begegnungsorte schaffen und Vereine sowie kulturelle Einrichtungen so ausstatten, dass niemand ausgeschlossen wird.
  • Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen sind frühzeitig, verbindlich und auf Augenhöhe in kommunale Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen.

Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ab 2026/27 tragen Kommunen eine Schlüsselverantwortung. Der Ausbau von Plätzen darf nicht zulasten der Qualität gehen. Gute Ganztagsbildung erfordert ausreichende Finanzierung, qualifiziertes Personal, echte Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe sowie eine inklusive Ausgestaltung der Angebote.

Unsere Erwartungen:

  • eine auskömmliche Finanzierung, die Vorbereitungszeiten, Fortbildung und Bildungs- und Erziehungspartnerschaft einschließt
  • verbindliche Qualifizierungsstandards und niedrigschwellige Weiterbildungsangebote
  • klare Rahmenbedingungen für Kooperation, Kinderschutz und gemeinsame Verantwortung in der Kommune
  • eine konsequent inklusive Ausgestaltung des Ganztags

Sinkende Geburtenzahlen und knappe kommunale Haushalte dürfen nicht zu einem Rückbau der Kita-Infrastruktur führen. Gerade sozial benachteiligte Kinder profitieren besonders von qualitativ hochwertiger frühkindlicher Bildung. Jetzt braucht es Investitionen in Qualität, Erreichbarkeit und Inklusion.

Unsere Erwartungen:

  • Erhalt der Kita-Strukturen und gezielte Ansprache bisher nicht erreichter Familien und flexible Reaktionen auf geänderte Geburtenzahlen zur Stärkung der Kita-Träger ermöglichen
  • kommunales Inklusionsbudget und sozialindexbasierte Zusatzfinanzierung
  • ausreichend Fachpersonal, kleine Gruppen, multiprofessionelle Teams und Stärkung der Gesundheitsprävention der Teams
  • Investitionsprogramme für barrierefreie Kitas
  • schnelle und verlässliche Finanzierung von Individualbegleitungen
  • Aufbau kommunaler Netzwerke und Koordinierungsstellen für Inklusion

Kinder- und Jugendhilfe ist gesetzliche Pflichtaufgabe. Jugendarbeit und Angebote für Familien sind kein „Nice to have“, sondern gesetzlicher Auftrag. Auch in Zeiten knapper öffentlicher Kassen und harter Haushaltsverhandlungen dürfen Leistungen der Jugendhilfe nicht zur Verfügungsmasse werden. Denn Leistungskürzungen gefährden Teilhabe, Prävention und Kinderschutz – mit gravierenden Folgen für Kinder, Jugendliche und Familien. Kinder- und Jugendhilfe ist angesichts der sich verschärfenden Belastungen und Herausforderungen für viele junge Menschen eine immer wichtiger werdende Stütze auf dem Weg ins Erwachsenwerden.

Unsere Erwartungen:

  • Prävention statt Reparatur: Angebote der Prävention, der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Beratung bedarfsgerecht bereitstellen und ausstatten
  • Kinder- und Jugendschutz konsequent umsetzen
  • Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Investitionen in Fachkräfte und Infrastruktur
  • echte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Ältere und pflegebedürftige Menschen sollen so lange wie möglich selbstbestimmt leben können. Vor Ort können und müssen Lebensqualität, Teilhabe und Sicherheit für sie sichergestellt werden.

Unsere Erwartungen:

  • verbindliche kommunale Altenhilfe-, Sozial- und Pflegeplanung unter Beteiligung der Freien Wohlfahrtspflege, professioneller Pflegeanbieter, sozialer Initiativen, Nachbarschaftshilfen, Gewerbe und Vereine. Senior*innen werden von der offenen Altenhilfe begleitet.
  • verbindliche, transparente und sozial gerechte Gesundheitsplanung, die tatsächliche Bedarfe in den Blick nimmt
  • Versorgung vor Ort – insbesondere im ländlichen Raum durch kommunale medizinische Versorgungszentren und Pflegestützpunkte
  • Umsetzung präventiver Maßnahmen wie Bewegungsförderung, gesunde Ernährung, Suchtprävention und Aufklärung zur psychischen Gesundheit, gemeinsam mit Vereinen, Trägern, Initiativen und Ehrenamtlichen
  • Vorrang gemeinnütziger Träger durch gemeinnützigkeitsfreundliche Vergabeverfahren. Gemeinnützige Träger agieren bedarfsgerecht, unabhängig und wertebasiert.
  • flächendeckende Förderung von Investitionskosten für Träger und Einrichtungen

Integration findet im Alltag der Menschen statt. Den Kommunen kommt deshalb hier eine Schlüsselrolle zu. Dort, wo Menschen leben, lernen, arbeiten und miteinander in Kontakt kommen, entscheidet sich, ob Teilhabe gelingt.

Unsere Erwartungen:

  • Eine menschenwürdige und integrationsfördernde Unterbringung für Geflüchtete muss mittelfristig dezentral in Wohnungen oder wohnungsähnlicher Form erfolgen.
  • Bei vorübergehender Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften müssen in allen Kommunen die Mindeststandards des Bayerischen Innenministeriums für eine zeitgemäße humanitäre Unterbringung umgesetzt werden.
  • Die eigenständige Wohnraumsuche geflüchteter Menschen und potentieller Wohnraumgeber*innen soll gefördert werden.
  • Kommunen gestalten das Miteinander vor Ort durch Sprach- und Beschäftigungsförderung, Unterstützung der Selbstorganisation vorn Migrant*innen und Schaffung von Begegnungsräumen.
  • Trotz zunehmender Anfeindungen engagieren sich Menschen ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe. Dafür braucht es mehr Anerkennung und kommunale Unterstützung.

Schutz von Frauen vor Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die alle Ebenen betrifft und eine gemeinsame Verantwortung darstellt. Kommunen haben bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes weiterhin eine Mitverantwortung, dass gewaltbetroffene Frauen den notwendigen Schutz und Hilfe bedarfsgerecht und wohnortnah erhalten. Ausreichende Frauenhausplätze und Beratungsangebote sind dafür die Voraussetzung wie auch präventive Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt.

Unsere Erwartungen:

  • Beteiligung bei der Weiterentwicklung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten, wohnortnahen Schutzes und Beratungsangebots. Dazu gehört der Ausbau der Frauenhausplätze gemäß der Istanbul-Konvention sowie der Fachberatungsstellen gegen häusliche und sexualisierte Gewalt.
  • Sicherstellung barrierefreier Zugänge für Frauen mit Behinderungen
  • Sensibilisierung und Prävention: Durchführung von Schulungen für kommunale Mitarbeiter*innen zum Erkennen von Gewalt
  • Zugang zu kommunalem Wohnraum nach dem Frauenhausaufenthalt
  • Kooperation relevanter Organisationen und Einrichtungen fördern, z.B. durch die Einrichtung kommunaler Runder Tische gegen Gewalt an Frauen; Förderung der Zusammenarbeit von öffentlicher Jugendhilfe und Frauenunterstützungssystem
  • Durchführung von örtlichen Öffentlichkeitskampagnen
  • Förderung von Präventionsprogrammen an Schulen, in der Jugendarbeit und weiteren Zielgruppen
  • Schaffung von Angeboten der Täterarbeit

Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*, inter* und queere Menschen (LGBTIQ) erleben auch in Bayern noch immer Diskriminierung und Ausgrenzung. Kommunen können wichtige Zeichen für Vielfalt und Akzeptanz setzen. Eine soziale Kommune stellt sich aktiv gegen Diskriminierung und Gewalt. Sie schafft Strukturen, die allen Menschen – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Lebenssituation – ein selbstbestimmtes und sicheres Leben ermöglichen.

Unsere Erwartungen:

  • Förderung von LGBTIQ-Kulturprojekten und Begegnungsstätten für die Community
  • Finanzierung und Förderung von LGBTIQ-Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen
  • Information und Schulungen für Verwaltungsmitarbeiter*innen und Ordnungsdiensten zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt sowie LGBTIQ-spezifischer Gewalt
  • Aufklärungsprogramme an Schulen und Bildungseinrichtungen

Von den Folgen der Klimakrise sind insbesondere sozial in ihrer Teilhabe eingeschränkte und gesundheitlich benachteiligte Menschen sowie Personen mit geringem Einkommen betroffen. Klimaschutz und Klimaanpassung müssen für diese Personengruppen konsequent gefördert werden und dabei sozial gerecht gestaltet sein. Gleichzeitig müssen kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungs-Maßnahmen auch soziale Einrichtungen adressieren.

Unsere Erwartungen:

  • Kommunen unterstützen bei der Finanzierung von Maßnahmen für mehr Klimaschutz und Klimaanpassung – vor allem in sozialen Einrichtungen sowie in den Stadtvierteln, in denen sich benachteiligte Menschen aufhalten.
  • Einführung eines vergünstigten ÖPNV-Tarifs für einkommensarme Menschen. Dies fördert klimafreundliche Mobilität und stärkt die soziale Teilhabe. Parallel ist ein gezielter Ausbau des ÖPNV im ländlichen Raum nötig, damit Mobilität barrierefrei und regional gerecht wird.

Selbsthilfe ist als vierte Säule in der Gesundheitsversorgung eine tragende Säule der Zivilgesellschaft und des Sozialstaats. Soziale und gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen entlasten das Versorgungssystem und stärken den Zusammenhalt. Das Gemeinwesen profitiert von der Selbsthilfe auf all ihren Ebenen. Daher müssen Selbsthilfeunterstützungs-einrichtungen, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen verlässlich durch die Kommunen gefördert werden.

Unsere Erwartungen:

  • zuverlässige Bereitstellung von finanziellen Ressourcen für die Selbsthilfe vor Ort
  • Möglichkeit der Raumnutzung der Selbsthilfegruppen für ihre Treffen
  • Beteiligung in kommunalen Gremien, um Expert*innen für die eigene Sache eine Stimme zu geben

Begegnungsorte und bürgerschaftliches Engagement sind Kernelemente des Gemeinwesens. Wenn Menschen mit unterschiedlichen Weltanschauungen sowie sozio-kulturellen Hintergründen miteinander agieren, hilft das, Vorurteile abzubauen und das Miteinander zu stärken. Kommunen müssen diese Strukturen verlässlich fördern und sich klar gegen Rechtsextremismus, Menschenfeindlichkeit und Ausgrenzung positionieren.

Unsere Erwartungen:

  • aktive Förderung von Projekten und Initiativen wie Begegnungsstätten, gemeinsamen Festen oder Kulturveranstaltungen.
  • klares Handeln aller politischen Akteur*innen gegen Rechtsextremismus, Demokratie- und Menschenfeindlichkeit sowie für eine tolerante, offene und vielfältige Gesellschaft

Lassen Sie uns das Soziale gemeinsam stärken – sozial, lokal und unverzichtbar.

Soziale Infrastruktur ist kein Kostenfaktor, sondern eine Investition in die Zukunft unseres Landes, in wirtschaftliche Leistungsstärke sowie in gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie. Der Paritätische in Bayern erwartet von den kommunalen Entscheidungsträger*innen nach der Wahl 2026 ein klares Bekenntnis zu #SozialerWertarbeit vor Ort.

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