Zweck der Förderung ist die Umsetzung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause, aber auch für ein Leben wie zu Hause. Die meisten älteren Menschen möchten ihr Leben auch im Fall von Hilfebedürftigkeit zu Hause verbringen. Ambulante Wohn- und Betreuungsformen oder flexible Assistenzleistungen ermöglichen dies.
Förderfähig sind Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter wie
- seniorengerechte Quartierskonzepte,
- von bürgerschaftlichem Engagement getragene Nachbarschaftshilfen,
- Wohnberatungsstellen,
- gemeinschaftsorientierte Wohnformen im Alter,
- sonstige innovative ambulante Konzepte mit Modellcharakter für ein selbstbestimmtes Leben im Alter
Der Förderhöchstbetrag reicht je nach Unterstützungs-/Wohnform von 10.000 Euro bis 80.000 Euro.
Weitere Informationen unter:
https://www.stmas.bayern.de/senioren/recht/index.php
Siehe auch den Flyer:
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales