Positionspapier der BAGFW zur Träger- und Maßnahmenzulassung im System der Akkreditierung- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)

25.03.2026

Die BAGFW hat ein aktuelles Positionspapier zur Reform des Verfahrens zur Träger- und Maßnahmenzulassung im System der Akkreditierung- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) erarbeitet. Mit konkreten Vorschlägen möchte die BAGFW dazu beitragen, unter fairen Wettbewerbsbedingungen die Qualität der Arbeitsfördermaßnahmen zu sichern, die Praktikabilität und Flexibilität des Systems zu erhöhen sowie gleichzeitig die bürokratischen und finanziellen Hürden für Beschäftigungsträger auf das notwendige Niveau zu senken.

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) wurde 2012 eingeführt, um einen Beitrag zur Qualitätssicherung in der Arbeitsförderung zu leisten und die Leistungsfähigkeit und Effizienz des Fördersystems nachhaltig zu verbessern. Träger, die Arbeitsfördermaßnahmen durchführen, benötigen eine Trägerzulassung nach AZAV. Zusätzlich müssen sie für sog. “Gutscheinmaßnahmen” eine Maßnahmezulassung erlangen. Die AZAV enthält zudem Regelungen zur Akkreditierung und Prüfung der Angemessenheit der Maßnahmenkosten. Die Träger- und Maßnahmenzulassungen erfolgen durch die fachkundigen Stellen (FKS). Diese müssen im Vorfeld durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert werden. 

Die Praxis zeigt jedoch, dass die Zulassungen häufig nur mit einem sehr hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand für die Träger erreicht werden können.

Vor diesem Hintergrund begrüßt die BAGFW die Zielsetzung im Koalitionsvertrag, das System der Akkreditierung zur Träger- und Maßnahmenzulassung zu vereinfachen. Dies ist auch ein Anliegen der BAGFW, die dafür plädiert, die erheblichen bürokratischen und finanziellen Belastungen für die Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger zu verringern. Ziel der AZAV-Reform sollte sein, eine hohe Qualität in der Arbeitsförderung zu gewährleisten, ohne wertvolle Ressourcen in redundanten Prüf- und Dokumentationspflichten zu binden. 

Gemeinnützige Träger tragen entscheidend zur sozialen Teihabe von Menschen und zur Stabilität des Arbeitsmarktes bei. Sie benötigen verlässliche, rechtssichere und praktikable Zulassungsprozesse unter fairen Wettbewerbsbedingungen, die ihnen ermöglichen, sich auf ihre eigentliche Aufgabe zu konzentrieren: die Förderung von Menschen in Beschäftigung, Qualifizierung und beruflicher Integration.  

Auch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hat sich mit der Bürokratieentlastung bei der Träger- und Maßnahmezulassung für Maßnahmen der Arbeitsförderung befasst und spricht sich u. a. für die Schaffung eines Ausnahmetatbestands für die Trägerzulassung sowie Verfahrensfrei- oder Genehmigungsfreistellung von der Maßnahmenzulassung für bestimmte Akteure aus. Dies birgt jedoch auch die Gefahr einer Benachteiligung von gemeinnützigen Beschäftigungsträgern auf dem Fördermarkt. Daher plädiert die BAGFW für eine deutliche Vereinfachung der Verfahren, von der alle Akteure profitieren.

Mit diesem Positionspapier legt die BAGFW konkrete und praxistaugliche Vorschläge vor, um die AZAV zukunftsfest zu gestalten und einen wirksamen Beitrag zur Entbürokratisierung des Arbeitsmarktsystems zu leisten.

Die BAGFW hat die Praxiserfahrungen gemeinnütziger Träger in der Arbeitsförderung mit dem bestehenden System ausgewertet und bei ihren Reformvorschlägen auch die Ergebnisse der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragten AZAV-Evaluation im Jahr 2019 berücksichtigt. 

Die aktuelle Positionierung ist kann untenstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden. 

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Fachbereich Ältere Menschen, Fachbereich Kinder / Jugend / Familie, Bildung, Familie, Kinder und Jugend
Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.

Verantwortlich:
Lena Weihmayer, Referentin Kinder | Jugend | Bildung