Positionspapier: Vorrang für Kindeswohl und Gewaltschutz in Sorge- und Umgangsrechtstreitigkeiten bei häuslicher Gewalt

10.03.2026

Der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbandes hat am 5. Dezember 2025 ein Positionspapier mit dem Titel "Vorrang für Kindeswohl und Gewaltschutz in Sorge- und Umgangsrechtstreitigkeiten bei häuslicher Gewalt" verabschiedet.

In Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten wird teilweise in den Familiengerichten und in den Jugendämtern die Anzeige häuslicher Gewalt von Frauen gegen diese verwandt. Dies basiert auf der Annahme der sogenannten Bindungsintoleranz, welche wissenschaftlich als unzutreffend eingestuft ist. Das Entfremdungs-Konstrukt wird von frauenfeindlichen Netzwerken gezielt unter Gutachterstellen, Familiengerichten und Jugendämtern verbreitet. Die Anwendung kann dazu führen, dass Frauen häusliche Gewalt und damit einhergehende Kindeswohlgefährdung vor Gericht verschweigen, um das eigene Sorgerecht nicht zu gefährden. Der Paritätische fordert, dass Gewaltschutz gesetzlich im Sorge- und Umgangsrecht verankert wird und hat sich mit Blick auf Entfremdungsannahme bzw. Annahme der Bindungsintoleranz auf Grundsätze verständigt. 

Das vollständige Positionspapier kann untenstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden.

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Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ, Der Paritätische, Frauen und Mädchen
Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.

Verantwortlich:
Maria Mayer, Referentin Frauen | Geschlechterpolitik | LGBTIQ