In Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten wird teilweise in den Familiengerichten und in den Jugendämtern die Anzeige häuslicher Gewalt von Frauen gegen diese verwandt. Dies basiert auf der Annahme der sogenannten Bindungsintoleranz, welche wissenschaftlich als unzutreffend eingestuft ist. Das Entfremdungs-Konstrukt wird von frauenfeindlichen Netzwerken gezielt unter Gutachterstellen, Familiengerichten und Jugendämtern verbreitet. Die Anwendung kann dazu führen, dass Frauen häusliche Gewalt und damit einhergehende Kindeswohlgefährdung vor Gericht verschweigen, um das eigene Sorgerecht nicht zu gefährden. Der Paritätische fordert, dass Gewaltschutz gesetzlich im Sorge- und Umgangsrecht verankert wird und hat sich mit Blick auf Entfremdungsannahme bzw. Annahme der Bindungsintoleranz auf Grundsätze verständigt.
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