Es sollen insbesondere praxisbezogene Leistungen und Initiativen ausgezeichnet werden, die ein besonderes Engagement erkennen lassen, wie zum Beispiel soziale Dienste, Pflegehilfen sowie Initiativen im Bereich der Jugend-, Alten- oder Behindertenhilfe.
Erforderlich ist ein enger Bezug zu Bayern, der durch die inhaltlichen oder räumlichen Beziehungen der erbrachten Leistung zu Bayern hergestellt werden kann.
In der Regel werden mit dem Preis Organisationen oder Gruppen ausgezeichnet; Einzelpersonen kommen nur ausnahmsweise und nur in ganz besonders herausragenden Fällen – die über ein örtliches/regionales Engagement hinausgehen – für eine Preisverleihung in Frage.
Vorschläge für den sozialen Bereich sind schriftlich mit ausführlicher Begründung bis spätestens 31. März 2026 direkt an die
Geschäftsstelle der Bayerischen Landesstiftung,
Alter Hof 2, 80331 München,
zu richten.
Fragen zum Verfahren und zur Preiswürdigkeit von Leistungen sind unmittelbar mit der Landesstiftung zu klären.
E-Mail: landesstiftung(at)bls.bayern.de.
Weitere Informationen unter dem nachfolgenden Link.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales