Freiwillig Engagierte, die sich im Rahmen eines Sprachkurses mit einem oder mehreren erwachsenen Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund treffen, können eine Förderung ihrer Sachkosten beantragen. Die Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der Kursteilnehmenden und der geplanten Unterrichtseinheiten und beträgt maximal 100 bis 500 Euro.
Ehrenamtliche Sprachförderung kann neben klassischen Unterrichtsformaten wie Sprachkursen auch in Form ergänzender Formate stattfinden, die die Sprachpraxis im Alltag stärken – etwa im Rahmen von Begegnungsformaten, Spaziergängen oder kulturellen Ausflügen.
Die maximale Förderhöhe der Sprachkurse wird je nach Anzahl der Kursteilnehmenden und der stattfindenden Unterrichtseinheiten gestaffelt. Erstattet werden ausschließlich tatsächlich entstandene und belegbare Sachausgaben, die für die Organisation und Durchführung des Sprachkurses notwendig sind.
Der Antrag auf Förderung von Sachkosten muss vor Beginn des Sprachkurses eingereicht werden.
Weitere Infos und Antragstellung unter dem folgenden Link.
Quelle: lagfa bayern