Pressemitteilung
Wohlfahrtsverbände in Oberbayern warnen vor massiven Einschnitten in der Eingliederungshilfe
Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Oberbayern (ARGE Freie Oberbayern) unter Federführung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands zeigt sich zutiefst besorgt über die Zukunft der Eingliederungshilfe in der Region. Hintergrund sind Informationen aus Berlin über ein Bund-Länder-Arbeitspapier aus dem Bundeskanzleramt, das drastische Kürzungen im Sozialbereich vorsieht.
„Wird die Eingliederungshilfe kaputtgespart? Laut Verlautbarungen aus Berlin drohen enorme Einschnitte für Menschen mit Behinderungen“, erklärt Karin Majewski, Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbands in Oberbayern, federführend für die ARGE Freie Oberbayern. Sie betont: „Inklusion geht nicht ohne Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen. Die Wohlfahrtsverbände machen sich stark für eine bedarfsgerechte Eingliederungshilfe. Sparen ist aufgrund der angespannten Haushaltslagen wohl nötig, doch kaputtsparen – nicht mit uns!“
Das bislang interne Arbeitspapier enthält Vorschläge für Einschränkungen von Rechtsansprüchen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Eingliederungshilfe. Insgesamt sollen Einsparungen in Höhe von mindestens 8,6 Milliarden Euro erzielt werden, wobei viele Maßnahmen in ihrem finanziellen Umfang gar nicht beziffert sind. Sollten diese Pläne umgesetzt werden, wären Menschen mit Behinderungen massiv betroffen.
Die Wohlfahrtsverbände kritisieren insbesondere folgende Punkte:
Schulbegleitung in Gefahr
Der individuelle Anspruch auf Schulbegleitung für Kinder mit Behinderungen (§ 112 SGB IX) soll gestrichen werden. Schulen sollen diese Aufgabe übernehmen – obwohl diesen nicht annähernd adäquate Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Abkehr von individueller Unterstützung
Die geplante stärkere Bündelung von Leistungen für mehrere Menschen würde bedeuten, dass individuelle Bedarfe weniger berücksichtigt werden. Entscheidungen sollen künftig allein von Behörden getroffen werden, ohne die Betroffenen einzubeziehen. Dies widerspricht dem Prinzip der personenzentrierten Unterstützung und der UN-Behindertenrechtskonvention.
Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts
Das Recht von Menschen mit Behinderungen, selbst zu entscheiden, wie und wo sie leben und welche Unterstützung sie erhalten, soll massiv eingeschränkt werden. Dies würde zwangsläufig dazu führen, dass Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf standardmäßig auf ein Leben in Einrichtungen verwiesen werden, anstatt selbstbestimmt in eigenen Wohnungen leben zu können.
Gefährdung von Fachkräften und Qualität
Geplante Einschränkungen bei der Anerkennung von Tarifsteigerungen sowie eine Reduzierung der finanzierten Fachkräfte verschärfen den bereits bestehenden Personalmangel. Gemeinnützige Träger können steigende Personalkosten nicht durch Rücklagen ausgleichen. Eine vollständige Übernahme der Personalausgaben ist daher unerlässlich, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Die ARGE Freie Oberbayern appelliert eindringlich an die politisch Verantwortlichen, die geplanten Kürzungen zu überdenken und die Rechte sowie die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht zu gefährden.
Kontakt:
Karin Majewski
ARGE Freie Oberbayern, Federführung
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