Welttag des Hörens am 3. März
Das ganze Leben ist Kommunikation! Doch was ist, wenn man nicht hören kann? In Bayern leben rund 15.000 Menschen mit einem Hörverlust von mindestens 80 Prozent.
Menschen mit Hörbehinderung haben ein Recht auf Unterstützung, um mit anderen Menschen kommunizieren zu können.
Alternativtext zur Animation
Das ganze Leben ist Kommunikation!
Doch was ist, wenn man nicht hören kann?
In Bayern leben rund 15.000 Menschen mit einem Hörverlust von mindestens 80 Prozent.
Für die Kommunikation zwischen Menschen mit und ohne Hörbehinderung braucht es Unterstützung.
Zum Beispiel durch Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher*innen oder technische Hilfsmittel.
Doch in Bayern kommt auf 66 gehörlose Menschen nur 1 Gebärdensprachdolmetscher*in. Das ist zu wenig!
Außerdem werden nicht für alle Lebensbereiche die Kosten für Dolmetscherdienste übernommen.
Das betrifft zum Beispiel Beratungsgespräche, ehrenamtliche Tätigkeiten, alltägliche Geschäfte wie Behördengänge, kulturelle Veranstaltungen oder Fort- und Weiterbildungen.
Kommunikation ist ein Menschenrecht! In Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention steht:
Menschen mit Behinderungen müssen ihr Recht auf Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit gleichberechtigt mit anderen durch die von ihnen gewählten Formen der Kommunikation ausüben können.
Wir fordern deshalb:
- Die Kostenübernahme für Dolmetscherdienste in allen Lebensbereichen.
- Mehr Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher*innen.
- Die Einführung eines Gehörlosengeldes in Bayern.