Eine Wand mit den bunten Abdrücken vieler Hände.

Mitglied werden

Werden Sie Mitglied!

Neben den Leistungen für unsere Mitglieder gibt es weitere gute Gründe für eine Mitgliedschaft beim Paritätischen in Bayern.

  • Wir achten die Eigenständigkeit unserer Mitglieder und unterstützen und beraten unsere Mitglieder unvoreingenommen.
  • Wir stellen  uns dem gesellschaftlichen Wandel. Wir sind deshalb ein wichtiger Partner für neue soziale Bewegungen und zeitgemäße Hilfen. Gleichzeitig steht der Paritätische fest zu dem, was sich in der Sozialen Arbeit bewährt hat.
  • Mit­glieder haben Anteil an steuerlichen Vergünstigungen, die den Spitzenverbänden und ihren Unterorganisationen zustehen.
  • Mitglieder eines Spitzenverbands sind zuwendungsbestätigungsberechtigt: Sie können Zuwendungsbestätigungen zum Beispiel für Spenden und Mitgliedsbeiträge ausstellen.

Fragen und Antworten rund um die Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?

Der Paritätische in Bayern ist ein eingetragener Verein. Seine Satzung legt fest, wer ihm beitreten kann.

Es kann jede Organisation Mitglied werden, die

  • die paritätischen Werte teilt
  • soziale Arbeit leistet, die als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt ist
  • eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, also Verein, Gesellschaft, Stiftung, Genossenschaft
  • ihren Sitz in Bayern hat
  • keinem anderen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angehört oder wegen ihrer Selbstdarstellung und Zielsetzung keinem anderen Spitzenverband zuzuordnen ist

Mitgliedsorganisationen des Paritätischen in Bayern verpflichten sich

• auf ihre Mitgliedschaft im Paritätischen hinzuweisen

• den Geschäfts- und Tätigkeitsbericht jährlich offen zu legen

• bei Bedarf einen geprüften Finanzbericht vorzulegen

• den Dachverband unaufgefordert über Satzungsänderungen, Veränderungen im Vorstand oder Verlust der Gemeinnützigkeit zu informieren und

• jährliche Mitgliedsbeiträge zu zahlen

Der Paritätische in Bayern erwartet von seinen Mitgliedern Rücksichtnahme, Solidarität und kreativen Austausch von Erfahrungen und Informationen. Die Zusammenarbeit der Mitglieder in Fachgruppen und Arbeitskreisen ist ebenso wichtig wie die Mitarbeit in Gremien des Verbandes.

Nähere Informationen zu unseren Aufnahmerichtlinien finden Sie in unserer Broschüre Aufnahmegrundsätze des Paritätischen in Bayern (PDF-Datei)

Wie läuft das Aufnahmeverfahren ab?

Das Aufnahmeverfahren wird mit einem Antrag auf Aufnahme eingeleitet. Der Antrag muss von der gesetzlichen Vertreterin/dem gesetzlichen Vertreter rechtsverbindlich unterschrieben sein und ist bei dem für Sie zuständigen Bezirksverband einzureichen.

Über Neuaufnahmen entscheidet der Vorstand des Landesverbands.

Die Bezirksverbände, Bezirksausschüsse sowie die Landesgeschäftsstelle bereiten die Entscheidung vor. Sie stellen fest, ob die Aufnahmevoraussetzungen vorliegen und begutachten die Konzeption, die fachliche Arbeit und die finanzielle Situation des Antragstellers.

Paritätischer Gesamtverband und Landesverband des Paritätischen prüfen die Satzung auf die Einhaltung der formalen Anforderungen, der gesetzlichen Bestimmungen und der wohlfahrtspflegerischen Ziele.

Welche Unterlagen werden für den Antrag auf Aufnahme benötigt?

Neben dem Aufnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

• die gültige Satzung bzw. der Gesellschaftsvertrag

• ein amtlicher Nachweis der eigenen Rechtspersönlichkeit, d.h. ein Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister

• die nachgewiesene Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt

• die unterschriebenen Geschäftsgrundlagen einer Mitgliedschaft

• ein Finanzbericht vom letzten Jahr

• ein Haushalts- oder Wirtschaftsplan für das laufende Jahr

• ein Bericht über die bereits geleistete Soziale Arbeit

Es gibt verschiedene Antragsformulare für die Aufnahme von Vereinen, gemeinnützigen GmbHs und Stiftungen. Die Formulare können Sie untenstehend herunterladen.

Den Aufnahmeantrag können Sie bei dem für Sie zuständigen Bezirksverband einreichen.

Zu den Bezirksverbänden

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Der Mitgliedsbeitrag orientiert sich an der Finanzkraft der Mitgliedsorganisationen. Deshalb sind im Allgemeinen die Gesamteinnahmen des Vorjahres einer Mitgliedsorganisation mit allen rechtlich unselbständigen Untergliederungen sowie die pflegesatzfinanzierten Einnahmen die Basis für den Mitgliedsbeitrag.

Nähere Informationen zur Beitragsberechnung für Mitglieder finden Sie in unserer Broschüre Beitragsregelung 2024 (PDF-Datei)

Warum sind andere Organisationen Mitglied beim Paritätischen?

Warum würden Sie den Paritätischen in Bayern weiterempfehlen? Das haben wir bei unserer Mitgliederbefragung 2011 gefragt. Das haben unsere Mitgliedsorganisationen geantwortet:

  • parteipolitische und konfessionelle Unabhängigkeit
  • Leistungen des Verbands für seine Mitglieder
  • Qualität der fachlichen Unterstützung und Beratung
  • Vernetzung mit anderen Akteuren innerhalb des Verbands
  • Zugehörigkeit zu einem Wohlfahrtsverband
  • Bestätigung der Gemeinnützigkeit
  • Zugang zu Zuschüssen und Fördermitteln

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Aufnahmeantrag

Eingetragener Verein

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Aufnahmeantrag

Gemeinnützige Gesellschaft

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Aufnahmeantrag

Eingetragene Stiftung

Weitere Unterlagen

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Aufnahmegrundsätze

Aufnahmegrundsätze des Paritätischen in Bayern

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Beitragsregelung

Beitragsregelung des Paritätischen in Bayern

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Satzung

Satzung des Paritätischen in Bayern